Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse zieht der Deutsche Mieterbund eine erste Zwischenbilanz. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mieten in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt liegen nach wie vor zwischen 30 und 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Kaum Unterschiede erkennbar
In einer Pressekonferenz stellte der Deutsche Mieterbund die Ergebnisse zweier wissenschaftlicher Studien von RegioKontext und IFSS vor. Diese zeigen, dass zwischen 66,5 Prozent und 94,8 Prozent aller Angebote bzw. Wiedervermietungsmieten im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse (1. Juni 2015) und dem 30. Juni 2016 über der Obergrenze der Mietpreisbremse lagen (ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent). In mehr als 100.000 Fällen überstiegen die Wiedervermietungsmieten die Obergrenze sogar um 28,7 bis 49,3 Prozent (2,75 Euro bis 4,47 Euro). Im Vergleich zu den Zahlen vom 1. Januar 2015 bis zum Inkrafttreten der Mietpreisbremse gibt es keine nennenswerten Unterschiede. „Insbesondere private Vermieter und private Wohnungsunternehmen ignorieren die gesetzlichen Regelungen“, so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes.
Mieterbund stellt klare Forderungen
Der Deutsche Mieterbund fordert nun unter anderem, dass die Mietpreisbremse bundesweit und flächendeckend gilt. Vermieter sollen dazu verpflichtet werden, zu viel bezahlte Mieten seit Beginn des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Außerdem soll der Mieter nachvollziehbare Angaben zur Vormiete machen, wenn seine Forderungen die Obergrenze um mindestens zehn Prozent überschreiten. Weiterhin sollen die Regelungen zu den Ausnahmetatbeständen „Vormiete“ und „Modernisierung“ verschärft werden.