
Wir lieben den Sommer – allerdings möchten wir auf der eigenen Terrasse, dem Balkon oder gar in der Wohnung von der Hitze verschont bleiben. Damit es nicht unerträglich heiß wird, muss ein ordentlicher Sonnenschutz her.
Die Wohnung sollte tagsüber abgedunkelt werden. Außenrollladen verhindern, dass es die Hitze in die Wohnung schafft. Sind keine Rollos vorhanden, sollten Sie die Fenster schließen und sonnenundurchlässige Vorhänge zuziehen.

Makler dürfen von Wohnungssuchenden keine Gebühren für Besichtigungen erheben. Das entschied nun das Landgericht Stuttgart.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e. V. (WiE) informiert aktuell darüber, dass Fahrten zur Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung können pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil (AZ 461 C 19626/15), dass Vermieter alle fünf Jahre verlangen können, die vermietete Wohnung zu besichtigen.

In Hochwassergebieten sind Rückstauventile nahezu unumgänglich. Die heftigen Unwetter in diesem Frühjahr haben gezeigt, dass die Investition in einen Rückstauschutz auch in anderen Gebieten sinnvoll ist.