
Das Landgericht Hannover entschied, dass die Mietpreisbremse in Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung ungültig ist – aus formellen Gründen.

Der Garten einer Wohnanlage einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Doch wer kommt für die Kosten der Pflege und Instandhaltung auf, wenn z. B. nur die Erdgeschossbewohner Sondernutzungsrechte besitzen? Und dürfen Eigentümer mit Sondernutzungsrecht dort machen, was sie möchten?

In einem aktuellen Fall sollte ein gerichtlicher Sachverständiger Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft feststellen. Hierzu wurde ein Ortstermin vereinbart. Eine der Parteien lehnte dies jedoch aus Angst vor einer Corona-Ansteckung ab. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, dass der Termin stattfindet – und verwies auf diverse Schutzmöglichkeiten.

Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Eigentümer übereinanderliegender Wohnungen über den Trittschall. Dieser überschreitet die nach DIN zulässigen Werte, seit der Eigentümer der oberen Wohnung seinen Teppichboden durch Fliesen ausgetauscht hat. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in zwei Fällen über die Frage, wer in einem Mietverhältnis die Kosten für Renovierungen und Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Das Urteil sorgt für Diskussionen.