Das Eckgrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet, das Baurecht richtet sich nach § 34 BauGB, ein Bauzwang besteht nicht. Ein Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Verbindliche Auskunft hinsichtlich einer möglichen Bebauung kann nur über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erteilt werden. Das Grundstück ist voll erschlossen und mit einem Altbestand (renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Holzgartenhaus, Abriss obliegt dem Käufer) bebaut und baulich deutlich unterausgenutzt. Im Falle der Neubebauung werden neu entstandene, beitragspflichtige Flächen abgerechnet.
Das Grundstück befindet sich in ruhiger Lage der Gemeinde Kutzenhausen, ca. 20 Kilometer westlich von Augsburg und ca. 6 Kilometer von Diedorf entfernt, im Naturpark Augsburg – Westliche Wälder. Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs wie z.B. Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte sind im nahen Gessertshausen und Diedorf vorhanden. Eine Grundschule und ein Kindergarten befinden sich vor Ort, weiterführende Schulen u.a. in Diedorf, Zusmarshausen, Neusäß und Augsburg. Durch die gut erreichbare Bundesstraße B 300 sowie die A 8 München - Stuttgart (Anschlussstellen Zusmarshausen bzw. Adelsried) ist die Gemeinde regional und überregional gut angebunden. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt durch den Bahnhof in Kutzenhausen (Bahnstrecke München – Augsburg – Ulm – Stuttgart) sowie Busverbindungen des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV). Die naturnahe Lage, mehrere Vereine und das kleine Freibad tragen u.a. zum Freizeitwert bei.
Exklusiv-Vermittlung im Alleinauftrag durch
S. Schreck Immobilien u. Wohnbau GmbH
Schaezlerstraße 9, 86150 Augsburg
Telefon: 0821-514775
www.schreck-immobilien.de
E-Mail: info@schreck-immobilien.de
Zahlreiche weitere Angebote im Grossraum Augsburg
finden Sie bei www.schreck-immobilien.de
Wir weisen darauf hin, dass wir mit dem Vertragspartner
eine Provision in gleicher Höhe vereinbart haben.
-
Bebaubar nach
Nachbarschaft (§34 BauBG)
-
Erschließung
voll erschlossen
-
Provisionspflichtig